Teilnahmebedingungen
Beteiligungsbedingungen

Beteiligungsbedingungen Lottotop49

BETEILIGUNGSBEDINGUNGEN
der Benge Holding Limited., im Folgenden kurz "Benge" genannt.

Gegenstand des Vertrages
Der Teilnehmer schließt sich mit den weiteren Teilnehmern untereinander zu einer BGB-Gesellschaft zusammen, deren Zweck die Gewinnerzielung durch Teilnahme der BGB-Gesellschaft an gesetzlich zulässigen entgeltlichen und/oder unentgeltlichen Gewinnspielen, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen ist, wobei die Gesellschafts-erstellung im Wege eines Treuhandverhältnisses durch einen Treuhänder ausgeübt wird.

Die Benge Holding Limited Trident Chambers, PO Box 146, Road Town, Tortola,(BVI) , vermittelt zu den im Folgenden geregelten Bedingungen zum einen Verträge zwischen den einzelnen Teilnehmern der BGB-Gesellschaft untereinander und erbringt darüber hinaus gegenüber den einzelnen Teilnehmern und der BGB-Gesellschaft die Folgenden näher beschriebenen Leistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages unter ausschließlicher Geltung der vorliegenden Bedingungen.

Soweit die nachstehenden Bedingungen keine besonderen Regelungen berücksichtigen, gilt das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Geltung haben darüber hinaus ferner noch die Angaben und Regelungen in etwaigen Beteiligungsanträgen.

Der/Die Teilnehmer wird/werden im Folgenden kurz "Treugeber", die BGB-Gesellschaften kurz "Lottotop49" genannt.

Vertretung und Bevollmächtigungen
Benge wird durch den Treugeber bevollmächtigt, in dessen Namen einen Treuhänder auszusuchen, diesen zu bestellen sowie einen Treuhandvertrag abzuschließen. Ferner wird Benge bevollmächtigt, die Gesellschaftsverträge zur Gründung der Lottotop49, sowie die erforderlichen Geschäftsbesorgungsverträge zwischen Treugeber und der Lottotop49 einerseits und den von ihm/ihr zu beauftragenden Dritten abzuschließen.

Treuhänder
Der Treugeber beauftragt einen von Benge ausgewählten und beauftragten Treuhänder, in eigenem Namen aber für Rechnung der Lottotop49 Verträge mit jeweiligen Leistungsträgern, insbesondere mit den Gewinnspiel-, Lotterie- oder sonstigen Glückspielanbietern abzuschließen. Dabei obliegt ihm die Auswahl der einzelnen Leistungsträger. Mit Abschluss der Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern gilt der Gesellschaftszweck als erreicht, so dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Bei erneuten Vertragsabschlüssen wird jeden Monat eine neue BGB-Gesellschaft, wiederum nach Maßgabe der hier vorliegenden Bedingungen, begründet. Die Auseinandersetzung der Treugeber bestimmt sich hierbei nach den Regeln der BGB, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht anders geregelt. Etwa erzielte Erträge bzw. Gewinne der Lottotop49 werden gegenüber den Leistungsträgern ausschließlich durch den Treuhänder geltend gemacht. Sofern hierzu oder zur Durchsetzung der Gewinnansprüche die Namen der Treugeber bekannt werden müssen, so ist der Treuhänder hierzu befugt. Insbesondere ist er berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und Erlangung der Gewinnansprüche vorzunehmen. Ist für die Geltendmachung, Auszahlung oder Durchsetzung eines Ertragsanspruchs die Mitwirkung des Treugeber gleich aus welchem Grunde oder welcher Art notwendig oder die Vorlage von bestimmten Unterlagen, so ist der Treugeber verpflichtet, die erforderliche Mitwirkungshandlung auf erstes Anfordern des Treunehmers oder der Benge hin zu leisten bzw. die erforderlichen Unterlagenbeizubringen. Ausgezahlte Erträge nimmt ausschließlich der Treuhänder oder ein von ihm beauftragter Dritter entgegen. Diese sind einem Treuhandkonto zuzuführen. Etwa noch nicht geleistete Gebühren oder Anteilsvergütungen für die Beteiligung an der Lottotop49 können mit Erträgen, die dem jeweiligen Treugeber anteilsmäßig zustehen, verrechnet werden .Benge sowie der Treuhänder sind von der Bestimmungen des § 181 BGB befreit. Sie sind zu allen Rechtsgeschäften und Handlungen befugt und berechtigt, die dem Gesellschaftszweck förderlich, zweckmäßig oder dienlich sind oder sein können. Unter anderem können sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften begründen und aufheben.

Beteiligung
Der Treugeber macht der Benge ein Angebot - auch telefonisch - auf Beteiligungen an der Lottotop49. Der Treugeber ermächtigt Benge das jeweils Beteiligungsentgelt durch Lastschrift auch ohne dass es einer schriftlichen Einzugsermächtigung des Treugeber bedarf vom gewünschten und angegebenen Bankkonto des Treugeber einzuziehen. Der Vertrag kommt entweder durch schriftliche Bestätigung der Benge durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung oder ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung bedarf - mit dem erforderlichen Einzug des Beteiligungsentgelts zustande.

Beteiligungsentgelt
Die Beteiligung an Lottotop49 erfolgt jeweils mit 3 Anteilen. Das Beteiligungsentgelt pro Anteil beträgt monatlich EUR 49,90, bzw. EUR 69,90. Im Anteilsentgelt sind die an Benge zu entrichtenden Abschluss- und sonstigen Leistungsgebühren sowie das an den Treuhänder zu zahlende Treuhandentgelt enthalten. Das Beteiligungsentgelt ist monatlich jeweils bis zum ersten Kalendertag eines Monats fällig und wird im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Abschluss- sowie sonstigen Leistungsgebühren der Benge betragen im ersten Monat pro Anteil EUR 46,13, bzw. EUR 66,13 und das Treuhandentgelt EUR 3,72. Dies hat im ersten Monat zu Folge, dass das Beteiligungsentgelt ausschließlich bzw. in voller Höhe für die Gebührender Benge sowie des Treuhänders verbraucht wird. In den Folgemonaten betragen die Abschluss- sowie sonstigen Leistungsgebühren der Benge pro Anteil EUR 44,12, bzw. EUR 64,12.

Auszahlungen / Abrechnungen
Sämtliche Ertragsansprüche eines Monats werden in voller Höhe an die Treugeber verteilt. Der Treugeber erhält monatlich eine Benachrichtigung. Die abgerechneten Ertragsanteile werden gegebenenfalls nach erfolgter Abrechnung mit Rückständen dem Treugeber gutgeschrieben und werden diesem erst auf schriftliche Aufforderung ausgezahlt. Sollten Ansprüche in Sachwerten erzielt worden sein, so wird dessen erzielter Veräußerungswert zum Ansatz gebracht. Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen schriftlich beanstandet worden sind. Die Frist beginnt 1 Woche ab dem jeweiligen Abrechnungsdatum. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Beanstandung bei Benge. Über die vorliegende Anerkennungsregelung wird die Benge den Treugeber in jeder Benachrichtigung jedoch gesondert hinweisen.

Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag gilt jeweils für drei Monate, sofern keine längere Vertragslaufzeit vereinbart worden ist. Er verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende bzw. zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragsdauer von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung aus wichtigem für die Benge ist gegeben, wenn das Beteiligungsentgelt bei Fälligkeit nicht entrichtet worden ist oder im Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden konnte oder etwa eingezogene Beträge rückwirkend zurück belastet werden.

Verfall von Ansprüchen
Sämtliche Ansprüche auf Auszahlung von persönlichen Erträgen oder etwaige Ansprüche des Treugeber gegenüber der Benge verfallen und erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten nach der letzten Benachrichtigung gerichtlich gegenüber der Benge geltend gemacht werden. Die Frist beginnt nach 1 Woche ab dem Datum des Benachrichtigungsschreibens.

Sonstige Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere Regelungen in den vorliegenden Bedingungen gesetzlich unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des ganzen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Falle eine solche Regelung Anwendung finden, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlich verfolgten Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für eine etwaige Vertragslücke. Mündliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten sie getroffen worden sein, werden sie durch den vorliegenden Vertrag aufgehoben bzw. ersetzt. Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien gilt Deutsches Recht.

Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung kann, unbeschadet der Bestimmung nach § 312 d- Absatz 3 BGB innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. durch Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist erfolgt bei rechtzeitiger Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Benge Holding Limited. (BVI) / Postfach 14 09, 50204 Frechen oder an kunden@lottotop49.com

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können Sie die empfangene Leistung nicht zurück gewähren, müssen Sie insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absenden der Widerrufserklärung erfüllt werden